Schutzkonzept der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo)
Das Schutzkonzept der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) auf der 36. Vollversammlung im März 2025 beschlossen und tritt zum 01.04.2025 in Kraft.
Stand: 17. Februar 2025
Das Schutzkonzept der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) auf der 36. Vollversammlung im März 2025 beschlossen und tritt zum 01.04.2025 in Kraft.
Stand: 17. Februar 2025
Vorwort
„Schutzkonzepte helfen Organisationen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Arztpraxen, zu Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt werden.“
Um das Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schützen, schließt sich die Evangelische Jugend Oldenburg (ejo) als unselbstständiger Jugendverband dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an und veröffentlicht an dieser Stelle ihr Schutzkonzept. Orientiert ist dies an dem Rahmenschutzkonzept der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
Da wir als ejo ein vielfältiger und zu großen Teilen regional geprägter Jugendverband sind, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das vorliegende Schutzkonzept in den Gruppen und Teams vor Ort (in Kirchenkreisen und Gemeinden) weiter ausdifferenziert und konkretisiert werden muss. Dies hängt mit örtlichen Unterschieden sowie den Zusammensetzungen von Teams und Gruppen zusammen und gilt somit ausdrücklich auch für alle Aktionen, Projekte, Freizeiten, Schulungen usw. an denen die ejo beteiligt ist. Dennoch möchten wir als AG mit diesem Schutzkonzept einen Rahmen setzen und Anregungen geben, damit die Mitarbeiter*innen im Jugendverband vor Ort gut arbeiten können.
Wie alle Schutzkonzepte ist auch dieses nicht als in sich abgeschlossen zu betrachten. Vielmehr dient es als Rahmen, der einer ständige Überprüfung, Aktualisierung und Weiterentwicklung sowie Anpassungen bedarf. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe der Vollversammlung als höchstes Gremium sowie des Vorstandes als Leitungsorgan. Dem Vor-stand wird empfohlen in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle zwei Jahre, das Schutzkonzept grundsätzlich hinsichtlich seiner Aktualität, Gültigkeit und Qualität zu evaluieren. Um auch die Vollversammlung in die Verantwortung zu nehmen, empfehlen wir dringend, über das Schutzkonzept als Tagesordnungspunkt bei jeder Vollversammlung zu beraten.
Ein großer Dank gilt den Mitwirkenden in der AG Schutzkonzept der ejo.
Wir als AG sind der festen Überzeugung, dass wir durch dieses Schutzkonzept die Sensibilität für den Umgang mit sexualisierter Gewalt steigern und wichtige Eckpfeiler für den Schutz der jungen Menschen in der ejo einschlagen können.
AG Schutzkonzept
Leitbild
Die bestehenden Leitsätze und damit das Leitbild der ejo werden ergänzt um:
ejo – wir ticken schützend
Wir wollen den Schutz Gottes leben und so alle schutzbedürftigen Menschen, besonders aber Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, vor jeglichen Ereignissen von Gewalt, Missbrauch und sexuellen Übergriffen schützen und helfen ihre Würde zu erhalten. Dies umfasst auch den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Prävention und Umgang mit Täter*innen
Wir stehen in der Verantwortung präventiv zu handeln und Chancen von Übergriffen durch Täter*innen so gut wie möglich zu reduzieren. Wir nehmen uns selbst und aufkommendes Feedback ernst, ziehen nachhaltige Konsequenzen für Täter*innen und ignorieren keine Hinweise auf etwaige Vorfälle.
Ausbildung unserer Mitarbeitenden
Wir stehen in der Verantwortung unsere Expertise über die Lebenswelten junger Menschen allen zur Verfügung zu stellen. Deshalb verpflichten wir uns auf unseren Schulungen, zu sensibilisieren und Ehren- und Hauptamtliche stetig fortzubilden. Dies befähigt sie Augen und Ohren offenzuhalten, um mögliche Gefahren und Übergriffe wahrzunehmen und mit ihnen umzugehen. Wir arbeiten wirklichkeitsorientiert und wahrnehmend.
Safer Spaces und Schutzbereich
Auf unseren Veranstaltungen haben Kinder, Jugendliche und junge Menschen die Chance Erlebnisse in einem Safer Space zu teilen. Wir stellen sicher, dass der Schutzbereich eines jeden Menschen akzeptiert wird und dieser auf unseren Veranstaltungen sicher aufgebaut werden kann. Außerdem versichern wir, dass Kontaktmöglichkeiten außerhalb unserer Veranstaltung zur Verfügung stehen, um Verletzungen der Persönlichkeitsbereiche zu melden (vgl. Liste mit Ansprechpersonen).
Verhaltenskodex
In der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) gestalten ehren- und hauptamtlich Aktive gemeinsam vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen auf der Grundlage christlicher Werte und Überzeugungen. Dieses Miteinander muss von gegenseitigem Vertrauen und Akzeptanz der individuellen Grenzen geprägt sein. Vertrauensvolle Beziehungen geben Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen Sicherheit und stärken sie.
Diese Beziehungen und dieses Vertrauen dürfen nicht missbraucht oder ausgenutzt werden. Zum Schutz der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen und zu meinem eigenen Schutz verpflichte ich mich durch die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex zur Einhaltung folgender Grundsätze.
Verhalten, das folgende Werte aktiv fördert:
Verhalten, das wir ablehnen und melden:
Verhalten, zu dem die Grundhaltung des Teams und die Umgangsweisen situationsabhängig zu klären sind:
Damit ihr vor Ort in euren Teams selbst einen Verhaltenskodex erstellen könnt, stellen wir euch eine Anleitung der „Ampel-Methode“ zur Verfügung.
Potential- und Risikoanalyse
Maßnahmen zur Risikovermeidung:
Folgende 1:1 Situationen sind zu bedenken:
Folgende räumliche Gegebenheiten sind zu analysieren:
Folgende Beziehungen im Team und darüber hinaus sowie ihre Bedeutung sind zu besprechen:
Folgende Situationen sind in Hinblick auf Körperkontakt zu betrachten:
Die Kleidung der Teamer*innen ist auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Verschiedene Ebenen zur Kommunikation sind verbindlich zu klären:
Folgende Punkte hinsichtlich der Privatsphäre aller Beteiligten sind verbindlich zu klären:
Beteiligung/Partizipation
Partizipation umschreibt hier die Beteiligung verschiedener Gruppen innerhalb der Arbeit der ejo. Dazu zählen neben den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen auch die Teilnehmer*innen von Freizeiten, Projekten und Maßnahmen.
Partizipation im Alltag der ejo leben:
Partizipationsstrukturen werden immer wieder reflektiert und angepasst.
Partizipation schützt, indem…
Welche Ausprägung der Partizipation gewünscht ist, wird vom Team gemeinsam entschieden. Dabei gilt es die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen sowie der Teilnehmer*innen in den Blick zu nehmen. Dieses Schutzkonzept kann dafür nur einen Rahmen bieten.
Beschwerdewege/Ansprechpersonen
Der Vorstand beruft ein Team für eine Beschwerdestelle ein. Wenn sich keine Personen für diese Stelle finden, übernimmt der Vorstand die Aufgaben. Eine Beratung durch das Landesjugendpfarramt ist jederzeit möglich.
Die Aufgaben der Beschwerdestelle umfassen Folgendes:
Es wird empfohlen, dass die Personen der Beschwerdestelle bei der Beratung des Schutzkonzeptes hinzugezogen werden.
Schulungen
Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt dürfen keine Angst verbreiten, sondern müssen für das Thema sensibilisieren. Dabei sind die Bedürfnisse der Zielgruppen möglichst zu berücksichtigen. Diese Schulungen sind zur Beantragung einer Jugend Leiter*innen Card (JuLeiCa) verpflichtend und alle zwei Jahre aufzufrischen. Sie erfolgen seit Herbst 2024 nach dem Schulungsstandard „Hinschauen – Helfen – Handeln“ der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) und Diakonie.
Rahmenbedingungen für die Schulungen:
Schulungen müssen folgende Inhalte aufgreifen:
Verantwortung der Mitarbeiter*innen
Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind sich der Verantwortung, die für schutzbedürftige Menschen, Material und unseren Verband übernommen wird, bewusst. Sie versuchen keinen Schaden entstehen zu lassen. Sollte dieser dennoch entstehen, wird sich dieser eingestanden und die Konsequenzen werden übernommen. Durch Schulungen sind sie befähigt diese Verantwortung zu übernehmen, in dem Wissen, dass sie nicht allein sind diese zu tragen. Die Geschäftsstelle der ejo (Landesjugendpfarramt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg) und weitere Hilfsstellen sind ihnen bekannt und stehen immer unterstützend zur Verfügung.
Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen lernen die eigenen Grenzen zu erkennen und ihre Erfahrungen an andere weiterzugeben. Außerdem übernehmen unser Mitarbeiter*innen die Verantwortung zur Schaffung von Entwicklungsräumen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen. Im Rahmen dessen kann jede*r entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Kapazitäten bewusst Verantwortung übernehmen und gibt eigenverantwortlich die Inhalte dieses Schutzkonzeptes weiter.
Hauptamtliche haben die Verantwortung im Rahmen von Veranstaltungen der ejo, diese nach unserem Schutzkonzept zu gestalten und sich für diese ein Führungszeugnis von den ehrenamtlich Mitarbeitenden vorlegen zu lassen (§72a SGB VIII).
Interventionsplan
Bei dem Interventionsplan orientieren wir uns grundsätzlich an dem Plan aus dem Rahmenschutzkonzept der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, welcher im Anhang eingesehen werden kann.
Für die praktische Arbeit geben wir Euch hier Regeln zum Verhalten im Verdachtsfall an die Hand.
Regel 1 – Ruhe bewahren!
Ruhe bewahren! Bitte keine überstürzten Aktionen. Das ist sicher nicht einfach, aber absolut notwendig.
Regel 2 – Du bist nicht allein!
Das weitere Vorgehen muss gut überlegt sein. Hole dir Rat innerhalb deines Teams/von deiner Leitung! Beratung kannst du dir bei deinem Kreisjugenddienst, im Landesjugendpfarramt oder von einer Person holen, der du vertraust. Du bist nicht allein!
Regel 3 – Glauben schenken!
Glaube der betroffenen Person, wenn er*sie dir von zu Hause und ggf. von (sexuellen) Übergriffen erzählt. Versichere ihm*ihr, dass er*sie keine Schuld an dem Geschehen hat.
Signalisiere, dass er*sie über das Erlebte sprechen darf, aber dränge nicht und frage sie*ihn nicht aus. Versuche nur zuzuhören und Anteilnahme zu zeigen.
Regel 4 – Ernst nehmen!
Wenn eine betroffene Person dir von einer verletzenden Bemerkung berichtet, dann relativiere das Gesagte nicht mit Aussagen wie, “Ist ja nicht so schlimm.“ oder „Vielleicht hat er es ja nicht so gemeint.“ sondern nimm sie*ihn ernst und höre zu, auch wenn dich persönlich eine solche Bemerkung nicht verletzt hätte. Kinder und Jugendliche, die sich jemandem anvertrauen, erzählen häufig zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen geschehen ist.
Regel 5 – Keine falschen Versprechen!
Mache nur Angebote, die erfüllbar sind. Mache keine Zusagen oder zeitliche Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z.B. niemandem von dem Vorfall zu erzählen oder „das ist ganz schnell wieder geklärt“).
Regel 6 – Betroffene einbeziehen!
Unternimm nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg, sondern beziehe sie altersangemessen in die Entscheidungen mit ein.
Regel 7 – Sicherheit geben!
Stelle sicher, dass die betroffene Person sich durch die Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt. Frage nach, was die betroffene Person jetzt braucht. (z.B. „Ich würde als nächstes mit Person XY sprechen, ist das okay für dich?“)
Regel 8 – Nicht dein Job: die Tatperson!
Keine voreilige Information bzw. Konfrontation des*der Täter*in. Bitte wende Dich an Team/Leitung oder eine Fachstelle! Es besteht die Gefahr, dass der/die Betroffene durch den*die Täter*in zusätzlich unter Druck gesetzt wird. Achte drauf dich nicht zu überfordern oder in Gefahr zu bringen
Regel 9 – Vertrauen und Hilfe!
Behandle das, was Dir erzählt wurde, vertraulich. Aber teile der betroffenen Person mit, dass Du Dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst.
Regel 10 – Dokumentation!
Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situation, Dokumentation ist wichtig. Wenn du Dinge nicht sofort protokollieren kannst, mach dir Notizen oder eine Sprach-memo bis zur Verschriftlichung. Eine Dokumentationshilfe findest Du im Anhang des vorliegenden Schutzkonzeptes.
Achtung!
Du kannst dir jederzeit Rat bei einer Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII holen. Darauf hast du immer ein Recht! Kontaktmöglichkeiten findest du in untenstehender Liste.
Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, ist eine Meldung bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zwingend erforderlich.
In akuten Gefährdungssituationen sind immer Jugendamt und Strafverfolgungsbehörden
Ansprechpersonen
Landesjugendpfarramt Oldenburg
Kreisjugenddienste
Weitere Ansprechpersonen für Fragen des Kinderschutzes und des Schutzes vor sexualisierter Gewalt