Was ist die Juleica?
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Mehr Informationen zur Juleica: juleica.de
Ansprechpersonen
Bei Rückfragen zur Antragstellung oder Ausbildung melde dich bitte beim Kreisjugenddienst in deinem Kirchenkreis oder im Landesjugendpfarramt, dort ist Karin Arping für die Juleica-Anträge deine Ansprechpartnerin.
Informationen zur Beantragung
Erstantrag:
Ehrenamtlich Mitarbeitende können über die Evangelische Jugend Oldenburg die Juleica beantragen:
- wenn sie mindestens 15½ Jahre alt sind,
- tatsächlich in der Evangelischen Jugend (ehrenamtlich) in Erscheinung treten,
- die Teilnahme an einer den Standards für Schulungen entsprechenden Jugendgruppenleiter*innen-Ausbildung nachweisen können,
- die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen können.
- eine Fortbildung im Bereich Prävention nach EKD Standard hinschauen – helfen – handeln nachweisen können.
Die Jugendleitercard kann ausschließlich online beantragt werden.
Hierzu brauchst du:
- eine E-Mail-Adresse
- ein digitales Portrait-Foto
- die 1. Hilfe-Bescheinigung
- die Teilnahmebescheinigung Prävention hinschauen – helfen – handeln
- die Teilnahmebescheinigung für die Juleica-Ausbildung
Infos zum Online-Antrag
Du hast alles beisammen, was Du für die Beantragung brauchst?
Dann geht es hier weiter:
Das online Antragsverfahren ist ganz einfach.
Wähle den folgenden LINK deines Kirchenkreises/Kreisjugenddienstes aus und dann brauchst Du nur noch Deine E-Mail-Adresse und persönlichen Daten einzugeben. Bei diesem Link sind schon alls wichtige Angaben voreingestellt und Du musst z.B. nicht mehr lange nach dem Träger suchen.
Beantrage deine Juleica über deinen Kirchenkreis/Kreisjugenddienst
und klicke dort ggf. auf deine/n Stadt/Landkreis, falls angegeben:
- Ammerland
- Delmenhorst / Oldenburger Land → Landkreis DEL, → OL-Land, → DH
- Friesland-Wilhelmshaven
- Oldenburg Stadt
- Oldenburger Münsterland
- Wesermarsch
Hier kannst ohne den Link aus dem Kirchenkreis/Kreisjugenddienst deine Juleica beantragen
Dazu musst Du dann wissen wer Dein Träger ist und dazu ggf. weitere Angaben machen.
Auf der folgenden Web-Seite gibt es weitere Infos zum Aufbau der Seite der Online-Beantragung:
https://juleica.de/informationen/antragsstellung
Verlängerung der Juleica
Die Jugendleitercard ist drei Jahre gültig.
Nach Ablauf der drei Jahre hast Du 18 Monate Zeit eine neue Card zu beantragen.
Dafür brauchst Du nur die Nummer Deiner alten Juleica (steht auf der Karte).
Für die Verlängerung der JULEICA musst Du folgendes nachweisen:
- Die Teilnahme an einem 1. Hilfe-Kurs (nicht älter als drei Jahre) – Ab 2026 optional
- Eine Teilnahme an Fortbildungsangeboten oder an einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von mindestens 8 Stunden.
Ab 2026 müssen davon mindestens 4 Stunden für die Auffrischung im Bereich Prävention absolviert werden.
Ein weiteres Thema kann frei gewählt werden → wähle dazu z.B. aus den Fortbildungsangeboten in der rechten Spalte ein Angebot aus.
Du erfüllst alle Voraussetzungen zur Verlängerung?
Der Verfahrensweg zur Beantragung ist ähnlich wie beim Erstantrag:
Klicke auf den LINK deines Kirchenkreises/Kreisjugenddienstes bzw. falls angegeben auf den Landkreis oder die Stadt in der du lebst. Jetzt brauchst Du nur noch Deine E-Mail-Adresse einzugeben und im nächsten Schritt auf „Du willst Deine Juleica verlängern?“ klicken. Hier gibst Du Deine Juleica-Nummer ein und los geht’s.
- Ammerland
- Delmenhorst / Oldenburger Land → Landkreis DEL, → OL-Land, → DH
- Friesland-Wilhelmshaven
- Oldenburg Stadt
- Oldenburger Münsterland
- Wesermarsch
Hier kannst ohne den Link aus dem Kirchenkreis/Kreisjugenddienst deine Juleica beantragen.
Dazu musst Du dann wissen wer Dein Träger ist und dazu ggf. weitere Angaben machen.
Juleica-Ausbildung
Die Standards für Schulungen legen den Rahmen für die Juleica-Ausbildung in der ejo fest.
Kurz zusammengefasst gelten folgende Voraussetzungen für die Anerkennung der Juleica-Ausbildung in der ejo:
- Für die Juleica-Ausbildung in der ejo sind die Kreisjugenddienste zuständig.
- Die Juleica-Ausbildung umfasst mindestens 70 (ab 2026 dann 55) Stunden.
In dieser Zeit sind die Inhalte der für die Juleica (ab 2026 mind. 40 Stunden) und auch weitere verbandsspezifische Inhalte zu vermitteln (mind. 15 Stunden). - Die Wahl der Methoden und Formate zur Vermittlung der Inhalte obliegen dem Kreisjugenddienst.
- Die Juleica-Ausbildung kann sich aus einzelnen Modulen zusammensetzten.
- Die Ausbildung kann zu 1/3 digital im Gruppensetting absolviert werden.
- Die Vermittlung der Schulungs-Inhalte sind nach Abschluss der Ausbildung zu bescheinigen.
- Eine Fortbildung im Bereich Prävention nach EKD Standard hinschauen – helfen – handeln ist nachzuweisen.
- Die 1. Hilfe-Schulung ist nicht Teil der Juleica-Ausbildung, der Nachweis muss aber für den Erstantrag erbracht werden.
- Nach Abschluss der Ausbildung und vorliegen aller Bescheinigungen sollte die Juleica innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Spätere Beantragungen verkürzen entsprechend die Gültigkeit der Juleica.
- Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig und nach Ablauf der drei Jahre kann sie innerhalb von 18 Monaten verlängert werden.
- Für die Verlängerung sind die Entsprechenden Vorraussetzungen zu beachten.
- Hauptamtlich Mitarbeitende erhalten keine Juleica.
Hier findest du eine Übersicht von Juleica Ausbildungen und ergänzenden Schulungsangeboten:
Beachte bitte, das einzelne Juleica-Ausbildungen auf den jeweiligen Kirchenkreis ausgelegt sind. Sie unterscheiden sich hier in Form, Umfang und Dauer. Inhaltlich orientieren sie sich aber alle an Qualitätsstandards Schulungen.


